KFZ-ZuLASSUNGSDIENST

Rüdiger Kerbach

GÜNSTIG - SCHNELL - ZUVERLÄSSIG

Deutschlandweite Zulassung von Fahrzeugen
für Privat- und Gewerbekunden

Privat- & Gewerbekunden müssen ihre Nerven nicht mit dem Zulassen von Fahrzeugen belasten. Verlassen Sie sich dabei voll auf uns! Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung kümmern wir uns für Sie um die An-, Ab- oder Ummeldung Ihres Fahrzeugs – schnell, zuverlässig und stressfrei.

Alle benötigten Unterlagen
für die KFZ-Zulassung IM Überblick

Ob KFZ-Zulassung, KFZ-Abmeldung, KFZ-Ummeldung oder sonstiges – Für jeden Vorgang benötigen Sie andere Unterlagen. Damit nichts vergessen geht, haben wir hier eine Übersicht für Sie zusammengestellt, die alle gängigen Vorgänge beinhaltet.
Sollten Sie dennoch Fragen haben, melden Sie sich bitte gerne jederzeit bei uns.

  • Zulassungsbescheinigung Teil II** oder COC-Bescheinigung*
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • bei Privatpersonen – Personalausweis /Aufenthaltstitel / Reisepass – im Original 
  • bei Firmen – Gewerbeanmeldung und Personalausweis
  • bei GmbH – Handelsregisterauszug und Kopie des Personalausweises

* Falls noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II erstellt wurde, benötigen wir
– Bestätigung des Autohauses, dass keinerlei Fahrzeugpapiere im In- und Ausland existieren und, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt
– Kaufvertrag / Rechnung

** Zulassungsbescheinigung Teil II muss technische Daten aufweisen, bei Blankodokument wird die COC-Bescheinigung benötigt

  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • wenn das Auto zugelassen ist, dann:
    • Fahrzeugschilder
  • gültigen HU-Bericht 
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • bei Privatpersonen – Personalausweis /Aufenthaltstitel / Reisepass – im Original 
  • bei Firmen – Gewerbeanmeldung und Personalausweis
  • bei GmbH – Handelsregisterauszug und Kopie des Personalausweises
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • gültigen HU-Bericht 
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • bei Privatpersonen – Personalausweis /Aufenthaltstitel / Reisepass – im Original 
  • bei Firmen – Gewerbeanmeldung und Personalausweis
  • bei GmbH – Handelsregisterauszug und Kopie des Personalausweises
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugschilder
  • Vollmacht
  • Personalausweis im Original oder Ausländischen Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Vollmacht
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Alte Kennzeichen
  • Vollmacht
  • HU-Bericht 
  • bei Privatpersonen – Personalausweis /Aufenthaltstitel / Reisepass – im Original 
  • bei Firmen – Gewerbeanmeldung und Personalausweis
  • bei GmbH – Handelsregisterauszug und Kopie des Personalausweises
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
  • Vollmacht
  • bei Privatpersonen – Personalausweis /Aufenthaltstitel / Reisepass – im Original 
  • bei Firmen – Gewerbeanmeldung und Personalausweis
  • bei GmbH – Handelsregisterauszug und Kopie des Personalausweises
  • bei Umzug von einer Stadt zur anderen -> SEPA-Lastschriftmandat
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Vollmacht
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • TÜV Gutachten
  • bei Privatpersonen – Personalausweis /Aufenthaltstitel / Reisepass – im Original 
  • bei Firmen – Gewerbeanmeldung und Personalausweis
  • bei GmbH – Handelsregisterauszug und Kopie des Personalausweises
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder COC-Bescheinigung *
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • bei Privatpersonen – Personalausweis /Aufenthaltstitel / Reisepass – im Original 
  • bei Firmen – Gewerbeanmeldung und Personalausweis
  • bei GmbH – Handelsregisterauszug und Kopie des Personalausweises

* Falls noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II erstellt wurde, benötigen wir
– Bestätigung des Autohauses, dass keinerlei Fahrzeugpapiere im In- und Ausland existieren und, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt
– Kaufvertrag / Rechnung

  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • wenn das Auto zugelassen ist, dann:
    • Fahrzeugschilder
  • Oldtimergutachten nach §23 StVZO
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • bei Privatpersonen – Personalausweis /Aufenthaltstitel / Reisepass – im Original
  • bei Firmen – Gewerbeanmeldung und Personalausweis
  • bei GmbH – Handelsregisterauszug und Kopie des Personalausweises

Vom alten Fahrzeug:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • alte Kennzeichenschilder
  • Vollmacht

Vom neuen Fahrzeug

  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder COC-Bescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • wenn das Auto zugelassen ist, dann:
    • Fahrzeugschilder
  • HU-Bericht (falls nicht aktuell auf ZB I oder schlecht zu lesen)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • bei Privatpersonen – Personalausweis /Aufenthaltstitel / Reisepass – im Original 
  • bei Firmen – Gewerbeanmeldung und Personalausweis
  • bei GmbH – Handelsregisterauszug und Kopie des Personalausweises
  • ausländische Zulassungsunterlagen ggfs. alte Kennzeichen
  • Kaufvertrag / Rechnung
  • Bei Kfz, welche älter als 3 Jahre sind, HU-Bericht
  • COC-Bescheinigung oder Gutachten nach §21 StVZO (HU-Bericht entfällt)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • bei Privatpersonen – Personalausweis /Aufenthaltstitel / Reisepass – im Original 
  • bei Firmen – Gewerbeanmeldung und Personalausweis
  • bei GmbH – Handelsregisterauszug und Kopie des Personalausweises
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • wenn das Auto zugelassen ist, dann:
    • Fahrzeugschilder
  • HU-Bericht 
  • Reisepass
  • Vollmacht
  • momentan: tagesaktuelle FIN-Bestätigung einer Prüfstelle wie TÜV, Dekra, GTÜ, etc.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • HU-Bericht
  • Vollmacht
  • Polizeibericht oder eidesstattliche Versicherung
  • Personalausweis /Aufenthaltstitel / Reisepass – im Original
  • bei Firmen – Gewerbeanmeldung und Personalausweis
  • bei GmbH – Handelsregisterauszug und Kopie des Personalausweises
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Vollmacht
  • Polizeibericht oder eidesstattliche Versicherung
  • Personalausweis /Aufenthaltstitel / Reisepass – im Original
  • bei Firmen – Gewerbeanmeldung und Personalausweis
  • bei GmbH – Handelsregisterauszug und Kopie des Personalausweises
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • das eventuell noch übrige Kennzeichen
  • Vollmacht
  • HU-Bericht 
  • bei Diebstahl Polizeianzeige
  • bei Verlust eidesstattliche Versicherung
  • bei Privatpersonen – Personalausweis /Aufenthaltstitel / Reisepass – im Original 
  • bei Firmen – Gewerbeanmeldung und Personalausweis
  • bei GmbH – Handelsregisterauszug und Kopie des Personalausweises

Die wichtigsten Dokumente zum Download auf einen Blick

Damit sie Ganz entspannt Ihr Fahrzeug zulassen

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Sichern Sie sich ganz einfach jetzt schon Ihr Wunschkennzeichen! Falls in Ihrem Zulassungsbezirk keine Online-Reservierung möglich ist oder Sie andere Fragen zur Wunschkennzeichen-Reservierung haben, können Sie sich gern mit ihren Fragen an uns wenden.

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Fragen und Antworten FaQ

Sollten Sie Probleme mit den Abläufen haben, oder schlicht Fragen haben, nehmen Sie direkt Kontakt zu einem unserer Support-Mitarbeitenden auf.

Wir helfen gern!

Die Feinstaubplakette oder auch Umweltplakette ist seit dem 01. März 2007 für alle Pkw‘s, Lkw‘s und Busse Pflicht, sobald Sie eine sogenannte Umweltzone befahren möchten. Der grüne Aufkleber, kennzeichengebunden, befindet sich meistens am Randbereich auf der Innenseite der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeuges. In Deutschland gibt es derzeit 58 Umweltzonen. Je nach Schadstoffausstoß des Autos gibt es drei verschieden Stufen: Rot, gelb und grün. Autos mit einem zu hohen Ausstoß erhalten keine Plakette.

Sofern Sie ein Fahrzeug nur zu einer gewissen Jahreszeit oder monatsweise nutzen wollen, ist es sinnvoll, ein Saisonkennzeichen zu kaufen. Auf diesem wird am rechten Rand sowohl der erste als auch der letzte Monat der Gültigkeit eingeprägt. Beachten Sie, dass Sie außerhalb des Gültigkeitszeitraums keine öffentlichen Straßen mit dem Fahrzeug benutzen dürfen. Als Fahrzeughalter ersparen Sie sich somit das obligatorische An- und Abmelden und ganz nebenbei schont es Ihren Geldbeutel.

Eine Umkennzeichnung muss erfolgen, wenn eines oder beide Kennzeichen abhanden gekommen ist/sind oder eine Änderung des/der Kennzeichen erforderlich sind.

Bei folgenden Änderungen muss eine Umkennzeichnung des/der Kennzeichen erfolgen:

  • Erteilung eines Saisonkennzeichen
  • H-Kennzeichen
  • E-Kennzeichen
  • Wechselkennzeichen

Der Zulassungsvorgang inklusive der Versandzeit dauert in der Regel 3 bis 5 Werktage. Aufgrund der aktuellen Situation kann die Bearbeitungszeit durch die Behörden in Einzelfällen jedoch leider je nach Standort variieren und etwas mehr Zeit als gewöhnlich in Anspruch nehmen. Einige Zulassungsstellen arbeiten nur sehr eingeschränkt. Wir versuchen jedoch unser Möglichstes, damit Ihre Zulassung schnellstens und ohne Wartezeit durchgeführt werden kann.

Fahrzeug-Ummeldung: Ein noch zugelassenes Fahrzeug wird auf einen anderen Halter umgemeldet.

Adressänderung: Der Halter des Fahrzeuges zieht um und meldet sein Fahrzeug ebenfalls auf seine neue Adresse um, dies kann im gleichen oder auch in einem anderen Landkreis sein. Der Halter darf selbst entscheiden, ob er ein neues Kennzeichen für sein Fahrzeug möchte oder aber das bisherige behält und nur den Fahrzeugschein umschreiben lässt. Auf Wunsch kann dort auch der Fahrzeugbrief umgeschrieben werden.

Bei einem Umzug kann Ihr Fahrzeug einfach auf Ihren neuen Wohnsitz umgemeldet werden. Ihr Kennzeichen kann übernommen werden, lediglich die Anschrift auf den Dokumenten wird aktualisiert. Für eine Ummeldung müssen Sie vorher Ihren Wohnsitz beim zuständigen Amt umgemeldet haben und einen aktuellen Ausweis besitzen. Da keine neue Siegelung der Kennzeichen erfolgt, können diese an Ihrem Fahrzeug bleiben.

Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Kennzeichens sind Sie zu einer Umkennzeichnung verpflichtet. Wenden Sie sich in diesem Fall schnellstmöglich an die Polizei und melden Sie den Verlust oder Diebstahl. Aus Sicherheitsgründen wird Ihr altes Kfz-Kennzeichen gesperrt und darf nicht weiterhin verwendet werden.

Sollte wegen eines Kennzeichenverlustes ein neues Kennzeichen benötigt werden, wird eine ausgefüllte Verlusterklärung (eidesstattliche Versicherung) sowie die Polizeianzeige benötigt. Wenn Sie bei uns Stammkunde sind, senden wir Ihnen gerne das passende Formular und die Auftragsbestätigung zu.

Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrer jeweiligen Versicherung, wo Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Sie sollte gut aufbewahrt und immer griffbereit sein.

ein Erfahrener Ansprechpartner FÜR

Privat- und Geschäftskunden

Profitieren Sie von unserer Kompetenz und Erfahrung rund um das Thema „Auto“ seit mehr als 30 Jahren.

Egal, ob es sich bei Ihnen um eine Zulassung, Ummeldung oder Abmeldung handelt, sind wir stets darauf bestrebt, Sie umfassend zu beraten und stehen Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung.

Die komplette Auftragsabwicklung findet über uns statt. Sie müssen lediglich ein paar Minuten für die Auftragserstellung investieren, den Rest erledigen wir!

Zulassungsdienst Kerbach

Öffnungszeiten - wir haben für Sie an folgenden Tagen geöffnet:

Montag bis Donnerstag 15:30 bis 18:00 Uhr
Freitag 15:30 - 17:00 Uhr
Samstag, Sonn- & Feiertage - geschlossen -

Haben Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen?
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Frankfurter Str. 13,
35625 Hüttenberg

Telefon: +49 (0) 6441 97027
Mobil: +49 (0)172 9750268

E-Mail: service-buero-huettenberg@freenet.de